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PSP PIXELFEHLER |
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Sind Pixelfehler ein Mangel?
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Erschienen in: PorMag Ausgabe 2/2005
Pixelfehler sind ein Ärgernis und kommen doch bei einer großen Zahl an TFT-Bildschirmen vor, wie sie auch die PSP hat. So mancher mag sich da fragen, was er dagegen tun kann. Neben dem im Internet umhergehenden „Pixelcleaner“, der im schlimmsten Fall erst schwachen Pixeln den Garaus macht, könnte man versuchen, die PSP zurück zum Händler zu bringen. Sony selber stellt sich auf den Standpunkt, dass Pixelfehler normal seien und der Käufer damit bis zu einer bestimmten Anzahl leben müsse. Andererseits zeigen sich gerade einige größere Elektronikketten kulant und tauschen um.
Doch wie sieht es rechtlich aus? Zunächst muss man zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Garantie gibt der Hersteller oder Händler freiwillig, so dass er in der Regel auch selber bestimmen kann, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Gewährleistung hingegen besteht von Gesetzeswegen und kann auch durch Vertrag zumindest bei Neukauf nicht einfach ausgeschlossen werden. Sie besteht für 2 Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten nach Kauft vermutet wird, dass bei Auftreten eines Mangels dieser schon beim Kauf bestand. Anderes müsste der Hersteller/Händler beweisen. Aber ist nun ein Pixelfehler ein Mangel? Nach § 434 Absatz 1 BGB gilt: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“
Kann nunmehr ein Käufer erwarten, dass ein Pixelfehler vorliegt und diese üblich sind? Eine generelle Antwort lässt sich hierzu nicht geben. Vielmehr existiert die ISO-Norm 13406-2, die Pixelklassen aufstellt. Bei Displays mit 1 Mio Pixel (die PSP hat ca. 1.27 Mio) sind danach je nach Pixelklasse 2 bis 5 Pixelfehler erlaubt. Näheres zu den Pixelfehlerklassen findet sich unter http://prad.de/new/tv/shownews_lex90.html.
Nun sind ISO-Normen jedoch nicht für Gerichte bindend, können aber als Argumentationspunkt herangezogen werden. Hierbei kommt es auch darauf an, wo sich die Pixelfehler befinden. Fehler am Rand sind sicherlich eher zu tolerieren als solche in der Mitte. Hat die eigene PSP mehr Pixelfehler als nach der ISO-Norm zulässig ist, sollte man problemlos seine Gewährleistungsrechte durchsetzen können. Darunter kommt es auf die Sachlage und Argumentation an.
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